ILE Sachsen
Die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) soll die Umsetzung der regionalen Entwicklungsziele umsetzen. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Dübener Heide unterstützt im sächsischen Teil der Region Vorhaben, die diesen Zielen entsprechen und erschließt einen vorrangigen Zugang – neben der ILE-Richtlinie – zu weiteren 19 Förderrichtlinien.
Antragsverfahren:
Die Projektideen sind anhand des nachfolgenden Projektbeschreibungsbogens beim Regionalmanagement Dübener Heide einzureichen. Die LAG prüft die Projekte und spricht eine Förderempfehlung aus. Mit einem positiven Beschluss können Sie den Fördermittelantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle stellen.
Förderung ILE-Richtlinie
Ziel der Richtlinie ist die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, d. h. Chancengerechtigkeit unabhängig vom Wohnort in allen Teilräumen des Freistaates. Insbesondere sollen die Arbeits- und Lebensverhältnisse gestärkt und jungen Menschen günstigere Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum Sachsens eröffnet werden. Dafür sind folgende Fördermaßnahmen vorgesehen:
- Beschäftigungswirksame Maßnahmen, Maßnahmen zur Grundversorgung einschließlich Versorgung mit Breitbandtechnologien
- Landtourismu
- Technische kommunale Infrastruktur
- Verbesserung der Agrarstruktur (Ländliche Neuordnung nach FlurbG und LwAnpG sowie ländliche Infrastruktur außerhalb der Ländlichen Neuordnung)Bauliche Maßnahmen zur Umnutzung, Wiedernutzung oder zur Erhaltung ländlicher Bausubstanz für private Zwecke, insbesondere für junge Familien
- Siedlungsökologische Maßnahmen
- Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe (Maßnahmen für öffentlich zugängliche Dienstleistungen zur Grundversorgung ohne Erwerbszweck in vorhandener Bausubstanz, sonstige soziokulturelle Maßnahmen, ländliches Kulturerbe mit öffentlicher Zugänglichkeit bei gleichzeitigen ökonomischen Sekundäreffekten)
- Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE-Gebiete)
Den kompletten Richtlinientext finden Sie hier zum Download.
Neben der Förderrichtlinie ILE gibt es noch weitere Förderprogramme, die für die ländliche Entwicklung genutzt werden können.
Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SMI)
FR Regio
Erstellung und Umsetzung regionaler Entwicklungs- und Handlungskonzepte
Richtlinie Kommunales E-Government (KomE-GovFördRL)
Förderung der Entwicklung von innovativen Softwareanwendungen sowie Informations- und Kommunikationstechnologien für kommunale E-Gouvernment-Lösungen.
Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA)
GA Infra
Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur
Richtlinie für Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen im Rahmen des integrierten Förderprogramms "Regionales Wachstum"
Schaffung qualifizierter Dauerarbeitsplätze und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen
GA RIGA (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur")
Förderung der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Tourismuswirtschaft
Richtlinie KStB
Förderung von Straßen- und Brückenbau in kommunaler Last
Richtlinien des Sächsischen Ministeriums für Soziales
- Richtlinie zur Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe
- Richtlinie zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements („Wir für Sachsen“)
- Förderung von Engagement in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport und Umwelt
Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Richtlinie Natürliches Erbe
Nachhaltige Sicherung der natürlichen, biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes
Richtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz
Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereich
Richtlinie Gewässer/Hochwasserschutz
Zustandsverbesserung von Gewässern und Hochwasserschutz
Richtlinie “Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft“
Hilfe bei der Pflege und dem Ausbau sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte
Richtlinien des Sächsischen Staatsministerums für Kultus
Schulhausbauförderung (Föri-SHB)
Förderung von investiven Maßnahmen beim Schulhausbau
Sportförderrichtlinie
Förderung des Sportstättenbaus
Sächsische Staatskanzlei
Richtlinie Demografie (Sächsische Staatskanzlei)
Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den demografischen Wandel
Weitere Informationen finden Sie unter www.foerderfibel.sachsen.de






